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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen 2 und 4 Rad-Service, Inhaber Walter Djuric, Industriestraße 1, 76456 Kuppenheim-Oberndorf, und seinen Kunden. Sie gelten insbesondere für Werkstatt-, Reparatur-, Wartungs-, Service-, Diagnose-, Umbau-, Tuning-, Teileverkaufs-, Sonderanfertigungs- und Lieferleistungen.
Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten gegenüber Unternehmern nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Angebote, Auftragserteilung und Vertragsschluss
Angebote sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und unverbindlich. Soweit im Angebot keine andere Frist genannt ist, sind Angebote bis zu 30 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Zwischenverkauf, technische Änderungen und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen bleiben vorbehalten.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Reparaturauftrag, Angebot, Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Aufträge können schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mündlich erteilt werden. Bei umfangreichen Arbeiten, Sonderbestellungen, Tuning- oder Umbauarbeiten kann eine schriftliche Bestätigung verlangt werden.
Angaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Abbildungen, technischen Daten, Maß-, Gewichts-, Farb- und Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind. Geringfügige technische oder optische Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, Umbauten, Tuningmaßnahmen, Fehlermeldungen, import- oder motorsportspezifische Besonderheiten sowie Informationen zu Alarmanlagen, Wegfahrsperren, Sondersteuergeräten oder sonstigen nicht serienmäßigen Einrichtungen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm beigestellte Unterlagen, Fahrzeugpapiere, Teile, Schlüssel, Freigaben und Informationen rechtzeitig vorliegen. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus fehlenden oder falschen Angaben entstehen, können gesondert berechnet werden, soweit sie nicht von 2 und 4 Rad-Service zu vertreten sind.
4. Kostenvoranschläge, Diagnose und technische Unterlagen
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Andernfalls handelt es sich um eine fachliche Einschätzung auf Grundlage des bei Erstellung erkennbaren Zustands.
Diagnose-, Prüf-, Such- und Zerlegearbeiten sind zu vergüten, wenn sie vereinbart wurden oder zur Fehlerfeststellung erforderlich waren und kein ausdrücklich unentgeltlicher Kostenvoranschlag vereinbart wurde.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, technischen Beschreibungen, Planungen, Messdaten, Abstimmungsunterlagen und sonstigen von 2 und 4 Rad-Service erstellten Unterlagen bleiben Eigentums- und Nutzungsrechte vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
5. Mehrkosten und Zusatzarbeiten
Ergibt sich während der Arbeiten, dass zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich, zweckmäßig oder sicherheitsrelevant sind, wird der Kunde hierüber informiert. Wesentliche Mehrkosten werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht oder Maßnahmen zur sicheren Verwahrung, Schadensbegrenzung oder Verkehrssicherheit erforderlich sind.
Bei älteren Fahrzeugen, Youngtimern, Oldtimern, Umbauten, Sonderanfertigungen und nicht serienmäßigen Fahrzeugen können sich zusätzlicher Aufwand, Teileprobleme oder verdeckte Mängel erst während der Arbeiten zeigen. Solcher notwendiger Mehraufwand ist gesondert zu vergüten, wenn er nicht bereits ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten war.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise. Soweit kein Preis ausdrücklich vereinbart wurde, wird die übliche und angemessene Vergütung für die erbrachte Leistung berechnet. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Abholung, Übergabe oder nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen können in den angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Bei Sonderbestellungen, Teilebestellungen, Spezialanfertigungen, umfangreichen Umbauten oder Projekten kann eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse verlangt werden.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Zahlungen können zunächst auf ältere fällige Forderungen angerechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Ersatzteile, Kundenmaterial und Sonderbestellungen
Für Reparaturen, Umbauten und Tuningarbeiten können neue, gebrauchte, aufgearbeitete, angelieferte oder individuell beschaffte Teile verwendet werden, wenn dies vereinbart wurde oder dem Auftrag entspricht.
Bei vom Kunden beigestellten Teilen übernimmt 2 und 4 Rad-Service keine Gewähr für deren Beschaffenheit, Echtheit, Eignung, Zulässigkeit, Passgenauigkeit oder dauerhafte Verfügbarkeit. Entsteht durch solche Teile zusätzlicher Prüf-, Anpassungs-, Montage- oder Demontageaufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
Sonderbestellte, individuell beschaffte, angefertigte, angepasste, lackierte, programmierte, modifizierte oder für den Kunden konfigurierte mangelfreie Ware ist von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen, soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses wirksam ausgeschlossen ist.
8. Fremdleistungen
Leistungen Dritter, zum Beispiel TÜV/AU, Lackier-, Karosserie-, Sattler-, Motoren-, Felgen-, Reifen-, Elektronik-, Prüfstands-, Gutachten-, Transport- oder Spezialarbeiten, können nach vorheriger Abstimmung im Namen und auf Rechnung des Kunden oder als eigene Leistung mit Fremdleistungsanteil beauftragt werden.
Für Verzögerungen oder Leistungshindernisse bei Dritten haftet 2 und 4 Rad-Service nur, soweit diese selbst zu vertreten sind.
9. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen können insbesondere durch nicht verfügbare Ersatzteile, Selbstbelieferungsprobleme, versteckte Schäden, technische Besonderheiten, Fremdleistungen, höhere Gewalt oder nachträgliche Änderungswünsche entstehen.
Werden Waren versendet, erfolgen Versandart und Versandweg nach Vereinbarung oder nach pflichtgemäßem Ermessen. Versandkosten, Verpackungskosten und Transportversicherungen werden dem Kunden mitgeteilt beziehungsweise gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Verbraucher über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über, soweit gesetzlich zulässig.
10. Probefahrten, Prüfstand und Fahrzeugbewegungen
Der Kunde gestattet Probefahrten, Prüfstandsläufe, Rangierfahrten und sonstige Fahrzeugbewegungen, soweit sie zur Diagnose, Prüfung, Reparatur, Endkontrolle, TÜV/AU-Vorführung, Abstimmung oder Übergabe erforderlich sind. Dies gilt auch für Fahrten durch Mitarbeiter oder beauftragte Dritte.
Bei leistungssteigernden Maßnahmen, Abstimmungen, Umbauten oder Fehlersuchen können Prüfstandsläufe, Messfahrten oder erhöhte Belastungen erforderlich sein. Der Kunde wird hierüber informiert, soweit dies nach Art und Umfang des Auftrags erforderlich ist.
11. Abnahme, Abholung und Standgeld
Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen und abzuholen. Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst bei Abholung mitgeteilt werden, damit eine sofortige Prüfung erfolgen kann. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Wird ein fertiggestelltes Fahrzeug trotz Benachrichtigung nicht abgeholt, kann nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist ein ortsübliches Standgeld berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Zurückbehaltungsrecht, Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen kann 2 und 4 Rad-Service das Fahrzeug, Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Zubehör und sonstige übergebene Gegenstände im gesetzlich zulässigen Umfang zurückbehalten. Gesetzliche Pfandrechte bleiben unberührt.
Gelieferte oder eingebaute Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 2 und 4 Rad-Service, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
13. Altteile und ausgebaute Teile
Ausgebaute Teile werden auf Wunsch des Kunden bei Auftragserteilung zur Mitnahme bereitgestellt, soweit keine gesetzlichen, sicherheitsrelevanten, gewährleistungs-, pfand- oder austauschteilbezogenen Gründe entgegenstehen. Andernfalls können ausgebaute Teile fachgerecht entsorgt oder bei Austauschteilen an den Lieferanten zurückgegeben werden.
14. Persönliche Gegenstände und Fahrzeuginhalt
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Übergabe des Fahrzeugs persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Datenträger, Zubehör, Bargeld und lose Einbauten aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für nicht ausdrücklich zur Reparatur übergebene Gegenstände haftet 2 und 4 Rad-Service nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
15. Tuning, Umbauten, Motorsport und Zulassung
Bei Tuning-, Umbau-, Sonderanfertigungs- und Projektarbeiten weist der Kunde auf den gewünschten Einsatzzweck hin. Soweit für Teile oder Umbauten Abnahmen, Eintragungen, Betriebserlaubnisse, Gutachten oder sonstige Nachweise erforderlich sind, werden diese nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur in zulässigem und verkehrssicherem Zustand zu verwenden. Änderungen können Auswirkungen auf Betriebserlaubnis, Zulassung, Versicherungsschutz, Abgasverhalten, Geräuschwerte, Garantie, Haltbarkeit und Alltagstauglichkeit haben. 2 und 4 Rad-Service weist nach Möglichkeit auf erkennbare zulassungs- oder sicherheitsrelevante Punkte hin.
Wird ein Fahrzeug für Motorsport-, Rennstrecken-, Show- oder Exportzwecke aufgebaut oder verändert, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte weiterhin; ausgeschlossen sind jedoch Ansprüche wegen solcher Schäden, die gerade durch den vereinbarten Einsatzzweck, unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder nicht von 2 und 4 Rad-Service zu vertretende Eingriffe entstehen.
16. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln hat der Kunde 2 und 4 Rad-Service Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung zu geben.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, natürliche Abnutzung, Eingriffe Dritter, vom Kunden beigestellte ungeeignete Teile, nachträgliche Veränderungen, Motorsport-/Renneinsatz oder eine Nutzung entgegen technischer Hinweise verursacht wurden, soweit 2 und 4 Rad-Service diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Freiwillige Garantien von Herstellern oder Lieferanten begründen keine eigenständige Garantie von 2 und 4 Rad-Service, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
17. Haftung
2 und 4 Rad-Service haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 2 und 4 Rad-Service auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
19. Widerruf bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, wenn es dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen. Bei Verträgen, die vollständig in den Geschäftsräumen von 2 und 4 Rad-Service geschlossen werden, besteht regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Für individuell angefertigte, eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene oder speziell konfigurierte Waren können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird erteilt, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
20. Unternehmerkunden, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit sie einschlägig sind. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist, soweit zulässig, der Geschäftssitz von 2 und 4 Rad-Service.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der für den Geschäftssitz von 2 und 4 Rad-Service zuständige Gerichtsstand.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Walter Djuric ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.